Schadensersatz nach Verkehrsunfall

BGH, Urteil vom 29. April 2003, Az.: VI ZR 393/02

Leitsatz des Gerichts:

Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten
Fahrzeugschadens die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur
Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen,
wenn er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt und weiter nutzt.
Die Qualität der Reparatur spielt jedenfalls so lange keine Rolle, als die geschätzten
Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.


Problemstellung:

Beim Ersatz von Reparaturkosten für einen PKW war bisher streitig, ob sich der Geschädigte
bei der Höhe des ersatzfähigen Schadens den Restwert seines Fahrzeugs anrechnen
lassen muss, wenn er dieses reparieren lässt und weiter nutzt.



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